SchulsozialarbeitDas Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigten als auch an Lehrerinnen und Lehrer. Wir bieten Beratung, Unterstützung und Begleitung von Schülerinnen und Schüler bei Schwierigkeiten und Problemen im schulischen, familiären und privaten Umfeld. Die Beratung erfolgt immer vertraulich für alle Beteiligten gemäß § 203 Abs.2 STGB (Schweigepflicht).
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Ansprechpartner*innen |
Kontakt | Angebot |
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Zuständigkeit
Beratung von Schülerinnen und Schülern
Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten
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Raum E 106
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Zuständigkeit
Beratung von Schülerinnen und Schülern
Schülerinnen und Schüler können in Absprache mit den Lehrern während des Unterrichtes einen Beratungstermin erhalten, ansonsten bin ich in der Pause für alle erreichbar.
Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten Gleichzeitig stehe ich Eltern und Erziehungsberechtigten jederzeit zur Beratung zur Verfügung. |
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Zuständigkeit
Beratung von Schülerinnen und Schülern
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