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Die "Staatlich geprüften kaufmännischen Assistenten Fremdsprachen" können an der IHK-Prüfung zum Ausbildungsberuf Groß- und Außenhandel teilnehmen.

Mit der Berufskollegsanrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO) vom 15. Mai 2006 hat das Land NRW die Rechtsgrundlage geschaffen, um vollzeitschulische Bildungsgänge in NRW einzuführen, deren Absolventen anschließend zur Kammerprüfung zugelassen werden.

Von dieser Möglichkeit können Schülerinnen und Schüler des etablierten Bildungsganges der jetzigen Unterstufe der Kaufmännischen Assistenten Fremdsprachen im Januar 2010 Gebrauch machen. Sie nehmen an der Prüfung im Ausbildungsberuf "Kauffrau/-mann im Groß- und Außenhandel" teil. Die Inhalte des Bildungsgangs werden um zusätzliche Inhalte und Praxisphasen ergänzt, damit die Gleichwertigkeit mit einem vorher ausgesuchten Ausbildungsberuf hergestellt wird. Dazu wird der Differenzierungsbereich des Bildungsganges ausgeschöpft und betriebliche Praktika u.a. während der Ferienzeiten und im Anschluss an den schulischen Bildungsgang eingeführt.

Die Teilnehmer/-innen erhalten während der gesamten Ausbildung - auch in der Praktikumsphase - ihren Status als Schüler/-innen.

Glück auf für die Prüfung!