Am 5. September empfing das Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung die ersten Auszubildenden des neu installierten Bildungsganges "Fachlagerist/Fachlageristin".
Als Ausbildungspartner fungiert die Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft. Der im Rahmen der vorangegangenen "Evaluierung von Fachkraft für Lagerwirtschaft und Handelsfachpacker" erarbeitete Katalog der Fertigkeiten und Kenntnisse war Grundlage zur Erarbeitung der neuen Ausbildungsordnung. Die neue Verordnung wurde an die Erfordernisse aller Branchen angepasst und die Qualifikationsanforderungen mit denen des Ausbildungsberufes Fachkraft für Lagerlogistik abgestimmt.
Neue Qualifikationsanforderungen wie das Arbeiten im Team, das kundenorientierte Ausführen von Arbeitsaufträgen und das Anwenden fremdsprachiger Fachausdrücke sind in die Ausbildungsordnung aufgenommen worden. Berücksichtigt wurden ebenfalls fachliche Anforderungen in den Bereichen Qualitätssicherung, Arbeitsorganisation sowie Information und Kommunikation. In der neuen Ausbildungsordnung wird die Handlungsorientierung für alle Ausbildungsbereiche stärker berücksichtigt
Die Struktur der Zwischen- und Abschlussprüfung wurde dem heutigen Standard angepasst. In der Abschlussprüfung werden im Prüfungsbereich "Praktische Arbeitsaufgaben" ganzheitliche Aufgaben aus verschiedenen Prüfungsgebieten durchgeführt.
Auf Grund der weitreichenden Übereinstimmung der Qualifikationsanforderungen der ersten beiden Ausbildungsjahre kann die Ausbildung des 2-jährigen Ausbildungsberufes Fachlagerist/Fachlageristin nach den Vorschriften für das 3. Ausbildungsjahr des ebenfalls neugeordneten Ausbildungsberufes Fachkraft für Lagerlogistik fortgesetzt werden.