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Am Mittwoch, den 12. November 2008, besuchte uns der Personalleiter und Rechtsanwalt Herr Balsliemke vom NWB Verlag in Herne, um uns über das Thema Urheberrecht aufzuklären und uns den NWB Verlag vorzustellen.

thumb_imgp3269.jpgDas Urheberrecht ist ein Schutz eines Werkes für seinen Urheber, um seine wirtschaftlichen Interessen am Werk zu schützen und somit einen finanziellen Wert am Werk zu erhalten.

Man unterscheidet hier zwischen körperlichen und unkörperlichen Werken. Ein Beispiel für ein körperliches Werk ist eine gedruckte Zeitung oder ein Buchtext. Ein unkörperliches Werk hingegen ist ein Werk, das nicht zu greifen ist wie beispielsweise ein Feuerwerk oder eine Choreographie.

Zudem hat jeder Urheber auch seine Rechte. So darf beispielsweise das Werk eines Urhebers nicht von einem Dritten entstellt werden. Des Weiteren hat ein Urheber das sogenannte Senderecht, d.h., dass der Urheber selbst entscheiden darf, ob sein Werk im Fernsehen gesendet werden darf oder nicht.

Ein weiteres wichtiges Recht ist das Veröffentlichungsrecht, welches besagt, dass ein Werk nur vom Urheber oder, wenn er sein Einverständnis dazu gegeben hat, veröffentlicht werden darf.

thumb_imgp3273.jpgAußerdem erlischt ein Urheberrecht Laut § 64 UrhG 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Jeder Urheber kann eine Verwertungsgesellschaft damit beauftragen seine Rechte zu überwachen.

Ein bekanntes Beispiel für eine Verwertungsgesellschaft ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Die GEMA ist für die Verwaltung und Überwachung der Rechte ihrer Mitglieder verantwortlich. So ist jeder, der Musik öffentlich zugänglich macht, gleichzeitig Kunde der GEMA, unabhängig davon, ob es sich um einen Veranstalter oder eine Praxis handelt, die im Warteraum Musik im Hintergrund abspielt.

Selbst unsere Schulband ist mit der Veröffentlichung von Liedern ein GEMA-Kunde. Allerdings muss unsere Schulband im Normalfall keine Gebühren bezahlen, da sie keine Einnahmen durch ihre Konzerte erzielen. Falls man sich in irgendeiner Angelegenheit bezüglich der Veröffentlichung von Musik nicht sicher ist, kann man jederzeit bei der GEMA nachfragen.

Der NWB Verlag ist im Jahre 1947 gegründet worden, um Steuerberater mit Informationen im Bereich Steuer- und Wirtschaftsrecht zu versorgen. Heutzutage bietet der Verlag, neben seiner Zeitschrift „Neue Wirtschafts-Briefe“, zahlreiche weitere Produkte an, die sich von Büchern bis zu elektronischen Produkten im Steuerbereich erstrecken.

Des Weiteren bietet das Unternehmen für das nächste Jahr Ausbildungsplätze als Medienkaufmann/-frau und als Fachinformatiker/-in an. Alle, die Interesse daran haben, sollten sich umgehend bewerben!

Alam Odoncu und Marvin Lipka, HBFG 13a

 

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