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thumb_franceAlle Auszubildenden haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich von ihrem Ausbildungsbetrieb und ihrer Berufsschule freistellen zu lassen und ein Praktikum in Frankreich zu absolvieren.

Ziel ist einerseits, die beruflichen Kenntnisse zu erweitern und andererseits natürlich auch, die Sprachkenntnisse aufzufrischen und kulturelle Eindrücke zu gewinnen. Da immer mehr Arbeitgeber heutzutage Wert auf Auslandserfahrungen ihrer Mitarbeiter legen, bietet sich auf diese Weise die Möglichkeit, den eigenen Lebenslauf interessanter zu gestalten und sich von potenziellen Mitbewerbern für eine zukünftige Stelle abzuheben. Grundlagen in der französischen Sprache, etwa durch frühere Schulbesuche, sollten vorhanden sein, d.h. allerdings nicth, dass die Auszubildenden fließend französisch sprechen können müssen.

Ein Auslandsaufenthalt hat keinen Einfluss auf das hiesige Ausbildungsverhältnis. Laut dem BBiG zahlt der Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung auch während der Dauer eines Auslandsaufenthalts weiter.

Damit das Praktikum nicht an den Kosten für Unterkunft und Anreise scheitert, stehen den Auszubildenden außerdem verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Sollten Sie Interesse an einem Praktikum in Frankreich haben, steht für weitere Informationen Barbara Koßmann zur Verfügung (Barbara.Kossmann@bkherne.de). Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.praktikum-in-Frankreich.eu!