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Schule_unterwegsDie HBFG 12 besuchte am 11.05.2010 mit ihren Rechtlehrern Henk Wiering und Astrid Fronzek das Arbeitsgericht in Herne.

 

In der Vorbereitung des Gerichtsbesuches wurde in den Klassen der Ablauf eines Arbeitsgerichtsverfahrens besprochen, der sich von Zivil- oder Strafverfahren doch deutlich unterscheidet. Beim Arbeitsgericht müssen sich die Beteiligten nicht durch einen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin vertreten lassen, sondern können dies auch selbst, durch die Gewerkschaft oder einen Arbeitgeberverband tun. Es findet zunächst immer ein Gütetermin vor einem Berufsrichter / Berufsrichterin statt,  bei dem eine gütliche Beilegung des Streites durch einen Vergleich angestrebt wird. Kommt es zu keiner Einigung wird ein weiterer Termin zur Verhandlung des Rechtsstreits vor der Kammer bestimmt (streitige Verhandlung).  Die Kammer besteht aus einer Berufsrichterin (Vorsitzende) oder einem Berufsrichter (Vorsitzender) und zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern als Beisitzer. Von den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern kommt jeweils eine(r) aus dem Kreis der Arbeitnehmer/innen und eine(r) aus dem Kreis der Arbeitgeber/innen. Die Kammer verkündet - in der Regel am Schluss des Sitzungstages - eine Entscheidung. Dabei kann es sich um ein Urteil handeln. Es kann aber auch um einen Hinweis- und Auflagen- oder Beweisbeschluss ergehen und ein weiterer Kammertermin bestimmt werden.

Mit diesem Wissen vorbereitet besuchte die HBFG 12 am 11.05.2010 mit ihren Rechtlehrern Henk Wiering und Astrid Fronzek das Arbeitsgericht in Herne.

Die Erwartungen der Schülerinnen und Schüler an den Arbeitsgerichtsbesuch war eher niedrig, da man im Vorfeld davon ausging, die Verhandlungen seien eher langweilig. Umso positiver war die Beurteilung des Gerichtsbesuches im nachhinein.

Bericht von Nathalie Körber:

Am 11.05.2010 haben wir, die 12. Jahrgangsstufe der gymnasialen Oberstufe das Arbeitsgericht in Herne besucht. Unsere Erwartungen, das es m Arbeitsgericht langweilig und keineswegs interessant ist, wurden nicht bestätigt.

Am Eingang des Gerichts wurde jeder genau durchsucht, damit vermieden wird, dass Waffen oder ähnliches mit in die Sitzungssäle genommen werden. Im Arbeitsgericht selbst hatten wir die Wahl zwischen Güteverhandlungen und Streitverhandlungen.

Zu Anfang wollte der Großteil lieber an einer Streitverhandlung teilnehmen, da wir dachten, dass Güteverhandlungen weniger interessant wären. Das hatte sich später aber als falsch herausgestellt. Entgegen unseren Erwartungen waren die Güteverhandlungen ebenfalls interessant und nicht „gütig“. Nach den ersten Verhandlungen diskutierten schon einige Schüler über die Urteile, die erst später verkündet werden sollten. Wir Schüler haben uns teilweise in die Rolle der Anwälte oder des Richters versetzt und spekulierten über die Urteile. Ein Beweis dafür, dass der Ausflug ein voller Erfolg war!

 

Weitere Stimmen zum Besuch des Arbeitsgerichts:

  • Obwohl es bei Güteverhandlungen eher ruhig zugehen sollte, haben sich die Parteien gestritten und auch manchmal angeschrieen. Während der Beratung konnten wir dem Richter Fragen stellen, die dieser uns beantwortet hat, z.B. warum Richter und Anwälte Roben tragen (damit alle gleich aussehen und man den gesellschaftlichen Status nicht sieht). Insgesamt war der Tag sehr interessant und aufschlussreich. (Janina Hengst)
  • Der Besuch im Arbeitsgericht hat mir sehr gut gefallen. Ich konnte mir vorher nicht vorstellen, wie eine Verhandlung abläuft, jetzt habe ich einen guten Eindruck eines solchen Verfahrens erhalten. (Saskia Schmieding)
  • Bei den Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht steckt mehr dahinter, als ich vorher dachte. Denn beim Arbeitsgericht geht es oft um die Zerstörung einer Existenz von Menschen, die eigentlich nichts dafür können, so z.B. wenn ein Arbeitsplatz eingespart wird und deshalb jemand in Hartz IV abrutscht. Beim Strafgericht entscheiden sich die meisten selbst für ihr Schicksal. (Marina Sutorovic)
  • Bei einem Termin ist der Beklagte nicht erschienen, so dass nach 15 Minuten ein Versäumnisurteil gefällt wurde. Ich fand es sehr gut, dass der Richter die Zeit nutzte, uns Fragen über den Ablauf der Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht zu beantworten. (Tim Schneider)
  • Als negativ wurde häufiger angemerkt, dass die Zeit zwischen den einzelnen Verhandlungsterminen zum Teil sehr lang war (insbesondere, weil nicht alle angesetzten Termine stattfanden) und die Gruppe zu groß bzw. der Platz in den einzelnen Sitzungssälen zu klein war, so dass nicht immer alle Schülerinnen und Schüler in die bevorzugte Verhandlung kamen.

 

Astrid Fronzek

 

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