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Bank Bild1Am 23.10.2014 hatten wir als Klasse FOS 13a ein simuliertes aber durchaus realistisches Bankgespräch bei der Herner Sparkasse. Dort hatten es mit echten Finanzierungsprofis zu tun.

Das Bankgespräch wurde von den Lehrern lange vorher angekündigt, so dass sich die Klasse intensiv auf diesen Termin vorbereiten konnte, um die „Geschäftsideen“ vorzustellen.

 

Die Gruppen der FOS 13a wurden aufgeteilt in zwei Gesprächsrunden, so dass jeder „Start up“ jeweils 90 Minuten Zeit hatte, die Bankkaufleute von ihren Ideen zu überzeugen.

Zu Anfang des Gespräches baten die Vertreter der Herner Sparkasse uns, wie in einem echten Bankgespräch, eine Tasse Kaffee oder ein Glas Wasser an. Dies sorgte für ein entsprechendes Geschäftsklima. Danach sollten wir noch einmal unsere Geschäftsidee in zwei bis drei kurzen Sätzen vorstellen, sodass die Bankkaufleute wieder voll im Thema waren. Unsere Businesspläne wurden direkt involviert, denn diese hatten die Mitarbeiter der Herner Sparkasse analysiert. Im Finanzierungsgespräch wurden die Businesspläne mit den Schülerinnen und Schülern besprochen. Unsere Werke wurden Abschnitt für Abschnitt unter die Lupe genommen. „Was war gut?“ und „Was ist noch zu verbessern?“, jede Anmerkung wurde durch uns protokolliert.


Der Businessplan wurde nach einem bestimmten Schema bearbeitet, nämlich nach dem „roten Leitfaden“. Der „rote Leitfaden“ ist eine Informationsbroschüre der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH, mit den einzelnen Schritten, wie wir als Unternehmensgründer einen Businessplan aufzubauen haben.

Bank Bild2Anschließend wurden noch Fragen gestellt wie:

  • Wie wird das Unternehmen finanziert?
  • Welche Art von Kredit wird benötigt?
  • Wie lange beträgt die Laufzeit um einen Kredit abzuzahlen?

Um einen Kredit zu vergeben, benötigt die Bank immer eine Sicherheit und deshalb sichert sich die Bank z. B. mit einer Bürgschaft ab. Eine Bürgschaft verringert für die Bank das Risiko eines Kreditausfalls, wenn das Unternehmen Insolvenz anmelden muss. Dabei wird unterschieden zwischen Gesamt- und Einzelbürgschaft. Bei der Gesamtbürgschaft haften alle Geschäftsführer und bei einer Einzelbürgschaft haftet nur einer von den Geschäftsführern mit dem Privatvermögen.

Bank Bild3Nachdem alles nach Plan verlief, so wie sich das die Schüler und die Lehrer vorgestellt haben, waren die 90 Minuten schon um und wir verabschiedeten und bedankten uns bei unserem jeweiligen Berater.

 

Autor: Rudolf Behrenswerth