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Unser oberstes Prinzip:Reflexionsraum

SchülerInnen wollen ungestört lernen und

LehrerInnen wollen ungestört unterrichten.

Das ist das oberste Prinzip unserer täglichen Arbeit im Unterricht. Eigentlich ganz einfach. Dennoch - da sind sich SchülerInnen und LehrerInnen einig - kommt es häufig zu Störungen im Unterricht, die dazu führen, dass weniger Lernzeit zur Verfügung steht. Gleichzeitig sind die Wahrnehmungen darüber, ob eine Störung aufgetreten ist oder nicht, von LehrerInnen und SchülerInnen durchaus unterschiedlich. Ob eine Situation als Störung wahrgenommen wird, hängt von unterschiedlichen Einflussfaktoren ab, z. B. von der aktuellen physischen und psychischen Konstitution, vom Selbstbewusstsein bzw. Selbstwertgefühl, von der bisherigen Sozialisierung oder der Dynamik in der Klasse.

Mit der Einrichtung des Reflexionsraums reagieren wir auf Unterrichtsstörungen des täglichen Schulalltags und den daraus resultierenden Problemen. Dabei steht die Förderung von eigenverantwortlichem Denken bei unseren SchülerInnen im Mittelpunkt. Durch dieses Konzept des „Eigenverantwortlichen Lernens" sollen die Lernenden Hilfe zum Nachdenken finden. Sie sollen lernen, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen und dieses selbstkritisch zu reflektieren.

Folgende Grundregeln gelten im Unterricht an unserem Berufskolleg:

  • Jede/r SchülerIn hat das Recht, ungestört zu lernen!
  • Jede/r LehrerIn hat das Recht, ungestört zu unterrichten!
  • Jeder muss stets die Rechte des Anderen respektieren!

Verstößt eine SchülerIn gegen diese Regeln, wird sie zunächst von der Lehrkraft ermahnt und auf die Störung hingewiesen. Ein weiterer Verstoß führt zu einem Reflexionsraumbesuch.

Der Reflexionsraum bietet SchülerInnen u.a. die Möglichkeit,

  • die aufgetretene Situation aus der eigenen Sicht zu schildern.
  • über das Gespräch mit einer neutralen Person Einsichten zum eigenen Verhalten und zum Verhalten der Lehrkraft zu gewinnen.
  • zu entdecken, was sie in einer solchen Situation anders machen können.
  • zu entwickeln, wie sie im Falle einer empfundenen Ungerechtigkeit handeln können, ohne sich selbst und anderen zu schaden.
  • Lernschwierigkeiten zu entdecken und anzugehen.
  • mit der betroffenen Lehrkraft noch mal über die Situation zu sprechen, sie zu klären.


Der Reflexionsraum bietet LehrerInnen u.a. die Möglichkeit,

  • bei einer aufgetretenen Störung die Klasse, die betroffene Schülerin/den betroffenen Schüler und sich selbst zu entlasten, indem die Störung aus dem Unterricht verlagert und bearbeitet wird.
  • SchülerInnen und sich selbst mit der Störung zu konfrontieren und damit professionell zu agieren anstatt zu ignorieren.
  • Grenzen zu setzen, die oftmals unbewusst von den SchülerInnen eingefordert werden.
  • aufgrund pädagogischer Maßnahmen erzieherisch zu unterstützen.
  • der Schülerin / dem Schüler über das anschließende Gespräch eine Perspektive für eine konstruktive Bewältigung von Konflikten zu ermöglichen.
  • lernhinderliche Probleme zu enttarnen.

Wie läuft ein Reflexionsraumbesuch ab?

Unterrichtsstörungen einer Schülerin oder eines Schülers

  • z.B. unaufgefordertes Reden
  • Handynutzung
  • verspätetes Erscheinen zum Unterricht
  • vergessene Unterlagen, etc.

führen dazu, dass Der- oder Diejenige den Unterricht verlässt und den Reflexionsraum besucht. Von der unterrichtenden Lehrperson erhält die Schülerin /der Schüler dazu einen sogenannten Laufzettel, der im Reflexionsraum abzugeben ist.

Im Reflexionsraum stehen geschulte Lehrkräfte für die Betreuung der Schülerin bzw. des Schülers zur Verfügung, um die Gründe für die Unterrichtsstörung aufzuarbeiten. Nach diesem Gespräch dokumentiert die Schülerin bzw. der Schüler in einem Rückkehrplan, was passiert ist und wie zukünftig das eigene Verhalten verändert werden kann, ohne die Rechte anderer zu missachten. Ohne eine schriftliche Fixierung ist eine Wiederteilnahme am Unterricht nicht möglich.

Wenn der Plan aussagekräftig und nachvollziehbar ist, geht die Schülerin bzw. der Schüler zurück in die Klasse und bespricht den Rückkehrplan mit der Fachlehrkraft, bei der der Unterricht verlassen wurde. Der verpasste Unterrichtsstoff muss von der Schülerin bzw. vom Schüler nachgearbeitet werden. Zudem können verschiedene pädagogische Maßnahmen mit dem Schüler bzw. der Schülerin vereinbart werden.

Öffnungszeiten

Um dieses Vorgehen durchgängig für alle am Unterricht beteiligten Personen zu ermöglichen, ist der Reflexionsraum (Raum D 214) an jedem Schultag von der 1. bis zur 7. Stunde geöffnet.

Konsequenzen aus Reflexionsraumbesuchen

  • Nach dem 3. Reflexionsraumbesuch erhalten die Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. der Ausbildungsbetrieb eine schriftliche Mitteilung über das Fehlverhalten– unabhängig vom Alter der Schülerin bzw. des Schülers.
  • Ab dem 5. Besuch entscheidet die Klassenleitung, eine Teillehrerkonferenz oder die Schulleitung über mögliche Erziehungs- und/oder Ordnungsmaßnahmen.

Die „Besuchsdaten“ beziehen sich nicht auf ein Schuljahr, sondern auf die gesamte Schulzeit an unserem Berufskolleg, um die Fortschritte beim „Eigenverantwortlichen Lernen“ besser verfolgen zu können.

„Der Reflexionsraum ist keine „strafende Instanz“, sondern ein Kooperationsangebot von Seiten der Schule für die SchülerInnen und zwar nicht um diese loszuwerden, sondern um sie zu integrieren. Integration kann allerdings nur gelingen, wenn die Schülerin / der Schüler ebenfalls einen ehrlichen (nicht vorgetäuschten) Kooperationswunsch hat.“

Ansprechpartner

Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Hüsing und das Team im Reflexionsraum zur Verfügung.

HuesingJ
Julia Hüsing
Julia.Huesing@mulvany-berufskolleg.de 
Tel.: 02323 16-2631