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 articlesAm 04.07.2013 erhielten wir durch Frau Susanne Wolf von der Schuldnerberatung Herne einen Einblick bezüglich des Themas Schulden.

Wir sprachen über sehr viele Punkte, unter anderem, was es bedeutet, Schulden zu haben und was für Konsequenzen (z. B. Strom abstellen, Verwahrlosung, Verlust sozialer Kontakte) dies haben kann.

Sie erklärte uns anhand von einigen Beispielen, wie schnell ein paar tausend Euro Schulden zusammenkommen. Des Weiteren klärte Frau Wolf uns darüber auf, wie riskant und folgenreich das Ablegen einer Bürgschaft sein kann. Ähnlich schwerwiegende Folgen haben auch Erben von Schulden zu erwarten, wenn sie das Erbe nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Todesfall abgelehnt haben.                                                                                                                                                                                  

Hauptthema der Veranstaltung waren allerdings die Möglichkeiten, die man bei Vorliegen einer Verschuldungssituation hat.

Frau Wolf erklärte uns, dass man beispielsweise bei der Bank ein sogenanntes „p-Konto“ einrichten kann, wo man einen bestimmten Freibetrag erhält. Hierbei erhielten wir wichtige Informationen bezüglich der Voraussetzungen und des Vorgehens.

Des Weiteren erläuterte sie, in welchen Schritten man vorgehen muss, um in die sogenannte Privatinsolvenz gehen zu können. Diese ist häufig mit einer sehr langen Wartezeit verbunden, da es leider sehr viele Menschen betrifft. Des Weiteren zeigte sie uns, wie lange so ein Verfahren dauert und was es bedeutet, in so einem Verfahren drin zu sein. Hinzu kommt, dass es ab dem 01.07.2014 andere Regeln bezüglich der Privatinsolvenz gibt. Das heißt zum Beispiel, dass sich Leute mit „Unterhaltsschulden“ schnellstmöglich bei der Schuldnerberatung informieren lassen sollten, da diese Schulden ab dem 01.07.2014 nicht mehr bei einer Privatinsolvenz berücksichtigt werden.

Frau Wolf erklärte uns auch, dass Schulden, die nach der Eröffnung der Privatinsolvenz entstehen, nicht mit hinein fallen, sondern als neue Schulden angesehen werden. Lediglich die Schulden, die bis zur Anmeldung bei Gericht genannt bzw. vorgelegt werden, fallen mit in die Insolvenz.

Deshalb sollte man sehr genau überprüfen, ob man alle Gläubiger genannt hat.

Am Ende des Vortrags erhielten wir noch reichlich Informationsmaterial.

Unser persönliches Fazit:

Frau Wolf war aufgeschlossen und freundlich. Sie ermöglichte uns diverse Diskussionen und führte uns immer wieder die Gefahren einer Überschuldung anhand zahlreicher Beispiele vor Augen.

Wir alle (EVU3) waren sehr beeindruckt und können diese Schulung nur weiter empfehlen.

EVU3 (Einzelhandelsklasse Unterstufe)

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